Rechtsprechung
   BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 558/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2919
BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 558/04 (https://dejure.org/2006,2919)
BAG, Entscheidung vom 17.01.2006 - 9 AZR 558/04 (https://dejure.org/2006,2919)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 558/04 (https://dejure.org/2006,2919)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2919) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Freibetrag

  • openjur.de

    Altersteilzeit; Aufstockungsbetrag; Freibetrag

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhöhung des monatlichen Teilzeitnettoentgeltes auf Grund der Eintragung auf der Lohnsteuerkarte eines vom Arbeitslohn abzuziehenden Freibetrages auf Antrag des Arbeitnehmers; Berücksichtigung des Freibetrages bei der Berechnung des monatlichen Aufstockungsbetrags nach § ...

  • Judicialis

    EStG § 39a Abs. 4; ; EStG § ... 39a Abs. 5; ; AltTZG in der bis zum 30. Juni 2004 geltenden Fassung § 15; Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) vom 5. Mai 1998 in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 2 vom 30. Juni 2000 § 5; ; BAT § 70; ; BAT § 36 Abs. 1

  • RA Kotz

    Freibetrag auf Lohnsteuerkarte - Erhöhung des monatlichen Teilzeitnettoentgeltes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersteilzeitspezifisches Nettoentgelt zur Bemessung des monatlichen Aufstockungsbetrages bei eingetragenem Freibetrag auf Lohnsteuerkarte

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechnung des Aufstockungsbetrags: Keine Berücksichtigung eines Lohnsteuerfreibetrags ? Geltung eines altersteilzeitspezifischen Nettoentgelts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 116, 375
  • NZA 2006, 1001
  • BB 2006, 2088
  • DB 2006, 2695
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 450/02

    Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Kirchensteuer

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 558/04
    Das sind die Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung, die üblicherweise anfallen (Senat 29. Juli 2003 - 9 AZR 450/02 - BAGE 107, 129; BSG.

    Für die Krankenversicherung ist ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Beitragssatz ein dem Bundesdurchschnitt entsprechender Satz eingearbeitet (BAG 29. Juli 2003 - 9 AZR 450/02 - aaO).

    aa) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von der Rechtsprechung des Senats ausgegangen, nach der jedes andere individuelle Steuermerkmal als das der Lohnsteuerklasse für die Ermittlung des Mindestnettobetrags außer Ansatz bleibt (Senat 18. März 2003 - 9 AZR 61/02 - ZTR 2003, 451), weil der Arbeitgeber vor solchen Mehraufwendungen geschützt werden soll, die sich aus einer Berücksichtigung individueller Steuermerkmale des Arbeitnehmers ergeben (BAG 29. Juli 2003 - 9 AZR 450/02 - BAGE 107, 129).

  • BSG, 03.08.1995 - 7 RAr 28/95

    Festsetzung der Leistungssätze in der AFG -Leistungsverordnung 1995

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 558/04
    3. August 1995 - 7 RAr 28/95 - BSGE 76, 207) und vom Arbeitgeber auf Grund einer gesetzlichen Anordnung vom Bruttolohn einzubehalten und abzuführen sind.

    Ihrer bedarf es, um die Leistungsberechnung zu erleichtern (BSG 3. August 1995 - 7 RAr 28/95 - aaO).

  • BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 424/95

    Vergütung von kirchlichen Mitarbeitern aus dem Beitrittsgebiet bei Tätigkeit im

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 558/04
    Die Bestimmung ist daher so auszulegen, dass eine verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung vermieden wird (vgl. BAG 29. Februar 1996 - 6 AZR 424/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Kirchen Nr. 7 = EzA GG Art. 3 Nr. 56).
  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 374/99

    Gehaltsüberzahlung; Wegfall der Bereicherung

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 558/04
    Ein Arbeitnehmer kann der Anwendung einer tariflichen Ausschlussfrist den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenhalten, wenn der Arbeitgeber ihn durch aktives Handeln von der Einhaltung der Aufschlussfrist abgehalten oder es pflichtwidrig unterlassen hat, ihm Umstände mitzuteilen, die ihn zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25; I. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - BAGE 80, 144).
  • BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 61/02

    Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Steuerprogression

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 558/04
    aa) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von der Rechtsprechung des Senats ausgegangen, nach der jedes andere individuelle Steuermerkmal als das der Lohnsteuerklasse für die Ermittlung des Mindestnettobetrags außer Ansatz bleibt (Senat 18. März 2003 - 9 AZR 61/02 - ZTR 2003, 451), weil der Arbeitgeber vor solchen Mehraufwendungen geschützt werden soll, die sich aus einer Berücksichtigung individueller Steuermerkmale des Arbeitnehmers ergeben (BAG 29. Juli 2003 - 9 AZR 450/02 - BAGE 107, 129).
  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 912/94

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Fälligkeit - Tarifliche Ausschlußfrist -

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 558/04
    Ein Arbeitnehmer kann der Anwendung einer tariflichen Ausschlussfrist den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenhalten, wenn der Arbeitgeber ihn durch aktives Handeln von der Einhaltung der Aufschlussfrist abgehalten oder es pflichtwidrig unterlassen hat, ihm Umstände mitzuteilen, die ihn zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25; I. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - BAGE 80, 144).
  • BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 671/02

    Altersteilzeit - Arbeitnehmerbeitrag zur VBL

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 558/04
    Er bezieht sich auf das Entgelt, dass der Arbeitnehmer ohne Verringerung der Arbeitszeit (§ 5 Abs. 2 Satz 2 TV ATZ) erhalten hätte (BAG 9. Dezember 2003 - 9 AZR 671/02 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 7).
  • LAG Niedersachsen, 14.06.2004 - 8 Sa 130/04

    Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Freibetrag

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 558/04
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. Juni 2004 - 8 Sa 130/04 -teilweise aufgehoben.
  • BAG, 22.01.2008 - 9 AZR 416/07

    Betriebliches Vorschlagswesen - Tarifliche Ausschlussfristen

    Der Kläger kann der Anwendung der tariflichen Ausschlussfrist nicht den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenhalten (dazu zB Senat 17. Januar 2006 - 9 AZR 558/04 - Rn. 23, BAGE 116, 375; 15. November 2005 - 9 AZR 633/04 - Rn. 41, EzBAT BAT § 49 Nr. 16; BAG 10. März 2005 - 6 AZR 217/04 - AP BAT § 70 Nr. 38 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 176, zu II 1 und 2 der Gründe).
  • LAG München, 24.06.2010 - 4 Sa 1029/09

    Urlaubsabgeltung

    In solchen Fällen würde sich der Arbeitgeber in Widerspruch zu seinem eigenen früheren Verhalten setzen, wenn er den Arbeitnehmer zunächst zu Untätigkeit veranlasst und dann, indem er den Verfall geltend macht, aus dieser Untätigkeit einen Vorteil für sich ableiten will (vgl. etwa BAG, U. v. 22.01.2008, aaO, Rz. 39 der Gründe; BAG, U. v. 13.12.2007, aaO, Rz. 32 der Gründe; BAG, U. v. 17.01.2006, 9 AZR 558/04, Rz. 23; BAG, U. v. 10.03.2005, 6 AZR 217/04, AP Nr. 38 zu § 70 BAT; BAG, U. v. 10.03.2005, 6 AZR 217/04, ZTR 2005, S. 366 - II. 1. der Gründe - BAG, U. v. 10.10.2002, 8 AZR 8/02, AP Nr. 169 zu § 4 TVG Ausschlussfristen - II. 2. e) bb) (3) der Gründe - BAG, U. v. 05.08.1999, 6 AZR 752/97, ZTR 2000, S. 36 f - 2. a) der Gründe -).
  • LAG München, 19.08.2010 - 4 Sa 311/10

    Annahmeverzugsvergütung, Ausschlussfrist

    In solchen Fällen würde sich der Arbeitgeber in Widerspruch zu seinem eigenen früheren Verhalten setzen, wenn er den Arbeitnehmer zunächst zu Untätigkeit veranlasst und dann, indem er den Verfall geltend macht, aus dieser Untätigkeit einen Vorteil für sich ableiten will (vgl. etwa BAG, U. v. 22.01.2008, aaO, Rz. 39 der Gründe; BAG, U. v. 13.12.2007, aaO, Rz. 32 d. Gr.; BAG, U. v. 17.01.2006, 9 AZR 558/04, Rz. 23; BAG, U. v. 10.03.2005, 6 AZR 217/04, AP Nr. 38 zu § 70 BAT; BAG, U. v. 10.03.2005, 6 AZR 217/04, ZTR 2005, S. 366 - II. 1. d. Gr. - BAG, U. v. 10.10.2002, 8 AZR 8/02, AP Nr. 169 zu § 4 TVG Ausschlussfristen - II. 2. e) bb) (3) d. Gr. - BAG, U. v. 05.08.1999, 6 AZR 752/97, ZTR 2000, S. 36 f - 2. a) der Gründe -).
  • VGH Bayern, 02.12.2014 - 14 ZB 12.122

    Berechnung des Altersteilzeitzuschlags; Teilzeitnettobesoldung; Ansatz von

    c) Nur der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass ebenso wie das Verwaltungsgericht auch der Senat der Auffassung ist, dass die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, wonach für die Bemessung des monatlichen Aufstockungsbetrags für Arbeitnehmer in Altersteilzeit ein besonderes altersteilzeitspezifisches Teilzeitnettoentgelt ohne Ansatz von Freibeträgen zu Grunde zu legen ist (BAG, U.v. 17.1.2006 - 9 AZR 558/04 - BAGE 116, 375), nicht auf die Berechnung des Altersteilzeitzuschlags nach § 2 ATZV übertragen werden kann.
  • VG Frankfurt/Oder, 08.04.2010 - 2 K 1885/07

    Beamtenrecht; Altersteilzeit im Blockmodell; Berücksichtigung individueller

    Da in der ATZV für solche Fälle keine jährliche Korrektur der Berechnung des Aufstockungsbetrages vorgesehen ist, könnte die Einbeziehung des Freibetrages in die Berechnung des Teilzeitnettoentgelts dazu führen, dass der Beamte im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs gewährten Steuervorteile zurückerstatten muss, ohne dass gleichzeitig der Aufstockungsbetrag derart angepasst und nachgezahlt würde, dass er im Endeffekt nach wie vor 83 % des fiktiven Vollzeitnettos erhalten hätte (vgl. BAG, Urteil vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 558/04 -, zit. nach Juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 08.04.2010 - 2 K 738/08

    Beamtenrecht; Altersteilzeit im Blockmodell; verfassungskonforme Auslegung der

    Da in der ATZV für solche Fälle keine jährliche Korrektur der Berechnung des Aufstockungsbetrages vorgesehen ist, könnte die Einbeziehung des Freibetrages in die Berechnung des Teilzeitnettoentgelts dazu führen, dass der Beamte im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs gewährten Steuervorteile zurückerstatten muss, ohne dass gleichzeitig der Aufstockungsbetrag derart angepasst und nachgezahlt würde, dass er im Endeffekt nach wie vor 83 % des fiktiven Vollzeitnettos erhalten hätte (vgl. BAG, Urteil vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 558/04 -, zit. nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht